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Keine Angst vor den Kosten

Keine Angst vor den Kosten

Keine Angst vor den Kosten

Ich spreche mit Ihnen über die voraussichtlichen Kosten, die in Ihrem Fall entstehen können. Die Kosten der Erstberatung sind tragbar.

Die Rechtsanwaltsgebühren sind geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Grundsätzlich bemessen sich die Kosten nach dem Wert der Angelegenheit und Ihren persönlichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen. Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit besteht immer die Möglichkeit mit mir eine Honorarvereinbarung nach Stundensätzen abzuschließen oder einen Festbetrag zu vereinbaren. Auch wenn Sie über geringe Einkünfte verfügen, können Sie rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. In Hamburg können Sie sich von der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) beraten lassen. Außerhalb Hamburgs benötigen Sie einen Beratungshilfeschein, den die dort zuständigen Amtsgerichte bei Bedürftigkeit ausstellen und mit dem Sie dann eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt aufsuchen können.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben Sie, wenn Sie bedürftig sind, auch die Möglichkeit Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Die entsprechenden Anträge erhalten Sie bei mir. Bei Bedarf unterstütze ich Sie dabei.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernehme ich für Sie, eine kostenlose Serviceleistung im Rahmen Ihres Mandats, die Deckungsschutzanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Bitte beachten Sie, dass in der Regel die Versicherungsverträge Eigenbeteiligungen in Höhe von ca. 150 € enthalten.